Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Lieferung, Montage und damit verbundene Dienstleistungen, die zwischen Terrassen Aluminium, Marshallstraat 16 G, 5705 CN Helmond, Niederlande (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Schriftliche Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
Ein bindender Vertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführungsarbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Maß-, Mengen- und Gewichtsangaben im Angebot basieren auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Unrichtigkeiten, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen. Abweichungen, die sich vor Ort ergeben, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht explizit aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des Vertrags, auch wenn sie im Vorfeld besprochen wurden.
Folgende Leistungen sind ausdrücklich und unwiderruflich vom Leistungsumfang ausgeschlossen und werden vom Auftragnehmer unter keinen Umständen erbracht:
Elektrische Anschlüsse und Elektroarbeiten
Sämtliche elektrischen Anschlüsse, Verkabelungen, Installationsarbeiten sowie alle weiteren Elektroarbeiten sind nicht Bestandteil des Auftrags. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese eigenverantwortlich und auf eigene Kosten durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb ausführen zu lassen. Schäden, die durch unsachgemäße Elektroinstallation entstehen, fallen nicht in die Haftung des Auftragnehmers.
Säge-, Schneid- und Fliesenarbeiten
Das Sägen, Schneiden, Bohren oder sonstige Bearbeiten von Fliesen, Naturstein, Bodenbelägen oder vergleichbaren Materialien ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Auftrags. Sind solche Arbeiten für die Montage erforderlich, hat der Auftraggeber diese vorab eigenverantwortlich und auf eigene Kosten zu veranlassen. Verzögerungen oder Mehrkosten, die aus dem Fehlen dieser Vorarbeiten entstehen, trägt der Auftraggeber.
Sonderwünsche und Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet. Hierüber wird vorab ein schriftlicher Nachtrag vereinbart.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Im Falle einer Kündigung gelten folgende Regelungen:
| Zeitpunkt der Stornierung | Kosten |
|---|---|
| Kündigung vor Reiseantritt | 25 % des vereinbarten Auftragswertes |
| Kündigung nach Reiseantritt / Anfahrt zum Montageort | Pauschale Stornogebühr von € 300,– zuzüglich 25 % des vereinbarten Auftragswertes |
| Kündigung nach Beginn der Montagearbeiten | Vergütung aller bis dahin erbrachten Leistungen nach Zeitaufwand zuzüglich entstandener Material- und Reisekosten sowie einer Ausfallpauschale von € 300,– |
Die Stornogebühr von € 300,– (dreihundert Euro) ist eine pauschaler Schadensersatz für die anfallenden Reise-, Personal- und Planungskosten des Auftragnehmers, der unabhängig vom tatsächlichen Schadensnachweis fällig wird. Der Nachweis eines geringeren Schadens durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an kontakt@terrassenalu.de erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Stornierungserklärung beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Voraussetzungen für eine reibungslose Ausführung der Arbeiten rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen. Zu diesen Mitwirkungspflichten gehören insbesondere:
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, hat der Auftragnehmer das Recht, die Arbeiten zu unterbrechen oder zu verweigern. Entstandene Mehrkosten sowie Stillstandzeiten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber befindet sich in diesem Fall im Annahmeverzug.
Vereinbarte Ausführungstermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Andernfalls sind sie unverbindliche Richtwerte.
Der Auftragnehmer gerät bei Überschreitung einer verbindlichen Frist erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber nach Fristablauf eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Werktagen gesetzt hat.
Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, Lieferengpässe, Witterungsverhältnisse, behördliche Auflagen oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, führen zu einer entsprechenden Verlängerung der vereinbarten Fristen. Der Auftragnehmer ist in diesen Fällen nicht in Verzug.
Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gelten die Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Der Gesamtbetrag ist nach Abschluss der Montagearbeiten und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart. Bei Auftragserteilung kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von bis zu 40 % des Auftragswertes verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Zudem hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens, einschließlich Mahnkosten und Inkassokosten.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen oder sonstiger Gegenansprüche zurückzuhalten, es sei denn, der behauptete Mangel ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
Alle gelieferten Materialien und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gelieferte, noch nicht eingebaute Materialien zurückzufordern und abzuholen.
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, abzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch gemeinsame Besichtigung und Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe konkreter Mängel, gilt die Leistung nach Ablauf der genannten Frist als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Betrieb nimmt oder nutzt.
Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Gewährleistungsfrist.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme gerügt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Dem Auftragnehmer steht das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) zu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Auftragnehmer sie, steht dem Auftraggeber das Recht auf Minderung oder, bei erheblichen Mängeln, Rücktritt vom Vertrag zu.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab förmlicher Abnahme der Leistung.
Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei Schäden, die auf unsachgemäßer Nutzung, fehlerhafter Wartung durch den Auftraggeber, Einwirkung Dritter oder natürlichem Verschleiß beruhen. Ebenso ausgeschlossen ist die Gewährleistung für Schäden, die durch nicht vom Auftragnehmer ausgeführte Arbeiten (insbesondere Elektroinstallationen oder Fliesenarbeiten) verursacht wurden.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht.
Jede darüber hinausgehende Haftung – insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverluste – ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen, weil der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist (z. B. unzureichendes Fundament, fehlende Genehmigungen, mangelhafte Vorarbeiten Dritter).
Ereignisse höherer Gewalt, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und die die Erbringung der vereinbarten Leistungen unmöglich machen oder wesentlich erschweren (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Maßnahmen, Lieferengpässe, Streik), befreien den Auftragnehmer für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.
Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne Entschädigungsanspruch zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter terrassenalu.de/datenschutz.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Für Verbraucher gilt: Wenn der Auftraggeber in Deutschland wohnt und der Auftrag einen beruflichen oder gewerblichen Bezug hat, gilt deutsches Recht. Für Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelten zusätzlich die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des jeweiligen Wohnsitzlandes.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesen AGB.
Stand: April 2026 · Terrassen Aluminium · Marshallstraat 16 G, 5705 CN Helmond